Kreis erteilt Genehmigung zum Umbau der Wurfscheibenanlage und des 23,5m hohen Wall – mit deutlichen Auflagen

Lange Zeit konnten wir keine aktuellen Informationen über die Wurftaubenschießanlage liefern, da der Kreis Lippe noch keine Entscheidung getroffen hatte. Nun wurde aber am Montag in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass die Anlage genehmigt wurde.

So sehr wir immer noch verärgert bezüglich der Ersetzung des Ablehnens der Stadt Lage durch den Kreis Lippe sind, sehen wir doch, dass der Kreis die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger sowie unserer konkreten Hinweise bezüglich der Gefährdungen und langfristigen Auswirkungen aufgegriffen zu haben scheint und es sich mit der Entscheidung nicht leicht gemacht hat.

So sind die maßgeblichen Anforderungen an den Jagdlicher Wurfscheibenclub Lippe e.V. nun im Genehmigungsbeschied zu lesen. Herauszustellen sind sicherlich die Rücklagen/Bankbürgschaften für einen evtl. erforderlichen Rückbau wenn es den Verein nicht mehr geben sollte oder der sichere Betrieb der Anlage nicht mehr gewährleistet ist. 

Rückbauabsicherung der baulichen Anlagen (insb. Schießstände, Wurfscheibenbunker, Vereinsheim, Parkplatz/versiegelte Flächen und Lagerhalle):
Bankbürgschaft … über 200.000,- €

Sicherung des Wallrückbaus, der Fertigstellung der Sicherungskassette und des ggf. aktuell im Bau befindlichen Wallabschnitts:
Bankbürgschaft … über 49.581.000,- €

Die vollständige Genehmigung inkl. der Auflagen findet sich im Internet unter:
https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=D49298F5-D9A3-464D-8F47-BC98DB9F5F99&q=wurftaube&f=procedure%3Aprocedure_10_time%3Bprocedure%3Aprocedure_12_time%3Bprocedure%3Aprocedure_13_time%3Bprocedure%3Aprocedure_14_time%3Bprocedure%3Aprocedure_11_time%3B

Wir werden die vollständige Genehmigung nun ausführlich durcharbeiten und für uns bewerten.


Abzuwarten sind auch die Entscheidungen der Stadt Lage sowie des Jagdlichen Wurfscheibenclub Lippe hinsichtlich der Umsetzungen und evtl. Klagen gegen den Bescheid.


Dies als kurze Information, mit einem kleinen Hoffnungsschimmer.

Aktueller Pressebericht hierzu auch in der LZ (+ Artikel):
https://www.lz.de/lippe/lage/23880267_Kreis-genehmigt-Sanierung-des-Schiessstandes-in-Hagen-mit-millionenschwerem-Haken.html

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Offener Brief des LSV Hagen Lieme e.V. zur Sanierung der Wurfscheibenanlage in Lage-Hardissen

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Lehmann,
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kalkreuter,
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit tiefer Besorgnis und wachsender Frustration wenden wir uns heute an Sie, um auf eine drängende und bisher unzureichend bearbeitete Umweltproblematik aufmerksam zu machen, die nicht nur die unmittelbare Umgebung, sondern auch die Gesundheit und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger Ihrer Gemeinden betrifft. Es geht um das Gelände der Wurfscheibenanlage in Lage-Hardissen und die angrenzenden, durch Schadstoffe belasteten Flächen, die nun durch anhaltende Dauerregenfälle einer permanenten „Überflutung“ ausgesetzt sind.

Diese Situation wirft dringliche Fragen auf, deren Beantwortung wir von Ihnen wünschen:

  1. **Präventionsmaßnahmen gegen Schadstoffausbreitung:**

Wie wird sichergestellt, dass die durch die Überflutungen drohende Ausspülung von Giftstoffen und das Fortspülen von kontaminiertem Erdreich verhindert wird? Es ist unerlässlich, dass effektive Barrieren und Kontrollmechanismen implementiert werden, um eine weitere Verbreitung der Schadstoffe zu unterbinden.

  1. **Durchführung zeitnaher Kontrollen:**

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um durch regelmäßige und zeitnahe Kontrollen die Ausbreitung der Kontamination zu überwachen und einzudämmen?
Die Sicherheit der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung muss durch proaktive Überwachung gewährleistet werden.

  1. **Verzögerung der Sanierungspflicht:**

Es ist uns unverständlich, wie die seit Jahren ausstehende Sanierungspflicht weiterhin ignoriert und nicht eingefordert werden kann. Diese Untätigkeit stellt eine eklatante Vernachlässigung Ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt und den Bürgerinnen und Bürgern dar. Warum ist die endgültige Ablehnung der Erweiterung des Schießplatzes u.a. um einen Z2-Wall, die schon zweimal durch die Stadt Lage abgelehnt wurde, bisher noch nicht erfolgt?

  1. **Maßnahmen der Umwelt- und Wasserschutzbehörden:**

Schließlich ist es besorgniserregend, dass die zuständigen Umwelt- und Wasserschutzbehörden unserem empfinden nach bisher kaum Maßnahmen angeordnet haben oder diese nicht umgesetzt wurden. Die Aufgabe dieser Behörden ist es, die natürlichen Ressourcen zu schützen und Gefahren für die Umwelt abzuwenden.
Welche Maßnahmen sind durch die Behörden erfolgt oder angeordnet worden?
Insbesondere mit Blick auf die aktuellen Durchnässungen und Überflutungen?

Wir fordern Sie auf, dieser Angelegenheit die nötige Priorität einzuräumen und umgehend transparente, effektive und nachhaltige Maßnahmen zu ergreifen, um die weitere Kontamination der Umwelt zu verhindern und die bereits entstandenen Schäden zu sanieren. Die Gesundheit der Bevölkerung und der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen dürfen nicht länger durch Untätigkeit und Verzögerungstaktiken gefährdet werden.

In Erwartung Ihrer Antwort und der Einleitung konkreter Schritte verbleiben wir mit besorgter Erwartung.

Mit freundlichen Grüßen,

LSV Hagen / Lieme

vertreten durch den Vorstand

Weitere Informationen und Dokumentationen unter www.lsv-hagen-lieme.de

Postalisch über:
   LandschaftsSchutzVerein Hagen – Lieme e.V.
   Dieselstraße 12
   32791 Lage

Eingetragen im Vereinsregister Amtsgericht Lemgo, VR1795
Vorstand: Rainer Günther / Thomas Werning

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Wurfscheibenanlage wieder im Bau- und Planungsausschuss – Ungereimtheiten!

Am Montag, 25.09.2023 ab 18 Uhr tagt der Bau- und Planungsausschuss in der Aula des Werreanger Lage. TOP6 im öffentlichen Teil ist die Wurfscheibenanlage, genauer die Anhörung gem. §§ 73 Abs. 4 BauO NRW 2018 und 28 VwVfG NRW auf Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB.

Der Kreis Lippe hat der Stadt Lage in einem Schreiben die Gründe zur geplanten Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens mitgeteilt. Das vollständige Schreiben ist im Bürger- und Rats-Info-Portal abrufbar (Downloadlink)

Die Ungereimtheiten in diesem Schreiben und damit im Antrag sind aus unserer Sicht offensichtlich:

Im Schreiben heisst es zur Privilegierung:

In der LZ wird die Geschäftsführung des Jagdliche Wurfscheibenclub Lippe wie folgt zitiert:

(https://www.lz.de/lippe/lage/23658809_Wurfscheibenanlage-Verein-will-Genehmigung-pruefen-und-dann-entscheiden.html)

Wie passt dies mit der angeblichen Privilegierung zusammen?
Nutzen die Jäger nun die Anlage oder wird die Anlage von den Jägern gar nicht genutzt?

Bisher konnte kein Konzept vorgelegt werden wie die Nutzung durch die o.g. Anzahl Jäger gewährleistet werden soll. (Aufsichtspersonal, Sanitäre Anlagen, Finanzierung etc.).
Es scheint offensichtlich, wie schon mehrfach darauf hingewiesen und nun auch mehrere Gutachten aufzeigen, dass die Privilegierung hier nur vorgeschoben ist, damit einige wenige weiterhin Ihrem Hobby zu Lasten der Allgemeinheit nachgehen können.

Das Bundesverwaltungsgericht hat hier deutlich auf ein „können“ abgestellt, nicht auf ein müssen. Es kommt auf die Gesamtumstände des Einzelfalls an.

Im Schreiben heisst es zu den öffentlichen Belangen:

Bisher gibt es keine Versiegelung (eine Seite des Walls ist voll versiegelt!) sowie eine Versiegelung durch einen Parkplatz. Zudem ist die erhebliche Bauhöhe, die jahrelangen Beeinträchtigung durch den Bauverkehr sowie die hohen Folgekosten und Folgegefahren völlig unberücksichtigt.

Auch die Starkregenereignisse der letzten Wochen sind komplett ignoriert worden. Das Gelände wurde mehrfach überspült und war zeitweise nicht erreichbar.

Letztlich kann es kein Argument sein, dass das Vorhabengebiet durch die Antragsteller erst erheblich vergiftet (vorbelastet) wurde und diese nun, statt die Belastungen zu entfernen, hiermit erhebliche Gewinnne machen können.
Kann ich Altöl einfach in den Wald kippen und dann dort eine Deponie errichten da der Boden ja schon vorbelastet ist? Ist es so einfach die Gesetze zum Schutz der Umwelt zu umgehen und eine Verwaltung vorzuführen?

Abstimmung im Bau- und Planungsausschuss der Stadt Lage

Es bleibt zu hoffen, dass die Mitglieder im Ausschuss und der Stadt Lage bei der Ablehnung des gemeindlichen Einvernehmens bleiben und dies notfalls vor Gericht verteidigen – im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lage.

Vielleicht sind die Argumente dem Landrat auch zugänglich, so dass es zu einer Ablehnung des Antrags kommt wie der Landrat es ja selbst scheinbar auch wünscht.

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Erklärung des LSV Hagen Lieme e.V. zur Presseinformation des Kreis Lippe Sanierung der Wurfscheibenanlage in Lage-Hardissen: Kreis muss Einvernehmen der Stadt ersetzen

In einer Presseinformation vom 04.09.2023 informiert der Kreis Lippe, dass dieser das versagte Einvernehmen der Stadt Lage bezüglich der Sanierung der Wurfscheibenanlage in Lage-Hardissen ersetzen müsse und die Anlage somit genehmigt wird.



Der Kreis Lippe hat trotz zahlreicher Bedenken entschieden und sich über alle Argumente hinweggesetzt.

Es ist besorgniserregend, wie der Kreis Lippe Bedenken der Bürgerinnen und Bürger, rechtliche Einschätzungen und die ablehnenden Entscheidungen der Stadt Lage nicht nur ignoriert, sondern außer Kraft setzt.

Diese Entscheidung scheint weniger durch objektive Bewertung, sondern mehr durch Voreingenommenheit und Festhalten an alten Entschlüssen motiviert zu sein.

In der Pressemitteilung wird Landrat Dr. Axel Lehmann mit den Worten „Persönlich kann ich die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf das Projekt verstehen, das ich politisch ebenfalls kritisch sehe. Als Kreisverwaltung sind wir aber dazu verpflichtet, uns an die geltenden Vorschriften und Regelungen zu halten. Werden diese erfüllt, muss der Kreis die Genehmigung zwingend erteilen – unabhängig von politischen Erwägungen. Und danach sieht es auch in Hardissen aus.“ zitiert.

Man kann es auch so verstehen, dass der Wille der Bürgerinnen und Bürger sowie der Politik und Verwaltung aus Lage schlicht egal sind.

Ein kleiner Verein darf nun seine jahrzehntelange Umweltbelastung fortsetzen und sogar ausbauen.

Was bisher an Vergiftung entstand, wird nun unter einer „Deponie“, rein technisch ist es ein 23,5m hoher Lärmschutzwall aus belastetem Boden, vergraben – eine Last für kommende Generationen.

Gerade in Zeiten, in denen in dieser Region mit starken Regenfällen und Überschwemmungen nicht nur zu rechnen ist, sondern diese mehrfach stattfanden, wird ein solches Projekt in der unmittelbaren Nähe von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten genehmigt. Dies ist unverantwortlich.

Der Kreis kann die Ablehnung der Stadt Lage aus guten Gründen bestehen lassen. Dem Antragsteller bleibt der Klageweg offen – was den Bürgerinnen und Bürgern nicht möglich ist. Das die Privilegierung nur vorgeschoben ist, erscheint sehr offensichtlich.

In der Pressemitteilung heisst es weiter: „Eine dauerhafte Überwachung garantiert hier sowie bei Deponien die Funktionstüchtigkeit der Sicherung.“

Weder der Kreis Lippe, die Stadt Lage noch der Verein konnten bisher erläutern, wie dieses dauerhafte Bauwerk während seiner achtjährigen Bauzeit sowie danach für instandgehalten und gewartet wird.

Es handelt es sich bei dem in der Pressemitteiung genannten Sicherungsbauwerk in Lüerdissen auch nicht um ein gleichartiges Verfahren. In Lüerdissen handelt es sich um ein frei zugängliches Bauwerk und nicht um eine Sicherungskassette die unter einem 23,5m hohen Wall aus belastetem Boden eingebaut ist und bei Beschädigungen kaum erreicht werden kann. Wir fordern, dass maximal ein Sicherungsbauwerk wie in Lüerdissen ohne zusätzlich belasteten Boden errichtet wird welches für den Steuerzahler auf Dauer die geringeren (Folg)Kosten verursacht – wenn der belastete Boden schon nicht entsorgt wird.

Es muss vorab dargelegt werden, wie die dauerhaften Wartungen und Kontrollen des Bauwerks erfolgen. Es kann nicht sein, dass man wie in Lüerdissen wartet, dass nicht nur Gras, sondern Bäume über die Bodendeponie wachsen – und durch Wurzelbildung die Folien beschädigen.

Sollte der Verein wegfallen, sind die Kosten für den Steuerzahler nicht absehbar.

Möglicherweise trifft hier kurzsichtiges Denken oder Bauernschläue auf eine lethargische Verwaltung, die den einfachsten Weg wählt – unabhängig von den Konsequenzen.

Wir, der LSV Hagen Lieme e.V., appellieren an die Stadt Lage, aktiv gegen die Entscheidung des Kreises Lippe vorzugehen.

Unsere Fragen an den Kreis Lippe und Herrn Dr. Axel Lehmann:

  • Welche Kriterien führten zur Genehmigung im Außenbereich?
  • Welche Auflagen gelten für den Verein hinsichtlich Starkregen?
  • Welche Sicherheits- und Wartungsvorgaben existieren für die Anlage?
  • Wie werden diese Auflagen überwacht?
  • Was passiert bei Nichteinhaltung der Auflagen und welche finanziellen Folgen hat dies für die Steuerzahler?

An die Stadt Lage und Herrn Bürgermeister Kalkreuter:

  • Sowohl der Rat der Stadt Lage mit seinem entschiedenen Versagen des gemeindlichen Einvernehmens, als auch die Verwaltung der Stadt Lage mit dem eigens beauftragten Gutachten zur Stützung der Versagung haben ihre Entschlossenheit gegen das Projekt bewiesen. Wir erwarten, dass die Stadt Lage nunmehr folgerichtig den Klageweg gegen eine Genehmigung, bzw. die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, beschreitet. Wird die Stadt Lage gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens klagen?
  • Welche Maßnahmen sind bezüglich des Baustellenverkehrs geplant, insbesondere durch die Sperrung der Brücke in Lieme für Fahrzeuge über 7,5t?

Wir, der LSV Hagen Lieme e.V., sind tief enttäuscht über die Genehmigung dieser Anlage von der nur wenige profitieren, während die Allgemeinheit die langfristigen Kosten und Konsequenzen tragen muss.

Wir fordern die Stadt Lage zum Handeln auf und werden das Projekt weiterhin kritisch beobachten.

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LandschaftsSchutzVerein Hagen/Lieme e.V. fordert angesichts von Starkregen-Ereignissen, dass jetzt sofort gehandelt werden muss!

Nach den intensiven Regenfällen im Mai erkundigte sich der LandschaftsSchutzVerein Hagen/Lieme e.V. beim Kreis Lippe nach den möglichen Auswirkungen auf den geplanten Erweiterungsbau des Schießstandes Lückhausen sowie zu den bestehenden Schutzmaßnahmen.

Laut Antwort vom 28.Juni des Kreises Lippe, sieht dieser für den aktuellen Schießstand derzeit keine zusätzlichen Maßnahmen als notwendig an. Erhält der geplante Erweiterungsbau jedoch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, würde diese Nebenbestimmungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Erosionsereignissen im Bereich des Schießstandes erhalten.

Am 7. August wurden am Zugang zum Schießplatz umfangreiche Erd- und Reinigungsarbeiten durchgeführt, bei denen Gräben ausgebaggert und gereinigt wurden.

Weniger als zwei Wochen später, bei einer Begehung am 20. August, bemerkten Mitglieder des LSV e.V. jedoch, dass Wurfscheibenreste in den nahegelegenen Bach gespült wurden – und dass trotz nur moderaten Regens. (siehe Fotos)

Es erscheint nur logisch, dass auch belasteter Boden in die Bachläufe gespült wird, wenn selbst solch große Wurfscheibenreste über mehrere Meter fortgespült werden.

Diesbezüglich müssen Stadt, Kreis und zuständige Behörden jetzt eingreifen. Es ist inakzeptabel, dass anhaltende Umweltverschmutzung toleriert wird, während offensichtliche Risiken, wie schon in den letzten Jahren, ignoriert und ausgesessen werden.


Wir, der LSV Hagen-Lieme e.V., appellieren an die verantwortlichen Behörden, Städte und den Kreis:

  • Jegliche Umweltverschmutzung, besonders durch den Eintrag von Blei u.a. Schadstoffen durch Sportschützen, solange zu untersagen, bis ein Sanierungs- und Umweltschutzkonzept umgesetzt wurde.
  • Die belasteten Böden umgehend zu sichern bzw. durch die Verursacher sichern zu lassen, um deren Abtragung in nahegelegene Gewässer, insbesondere in die Bega und somit in Schutzgebiete für Heil- und Trinkwasser, zu verhindern.
  • Bei der Genehmigungsprüfung die jüngsten Wetterereignisse und die aktuellen klimatischen Bedingungen angemessen zu berücksichtigen. Insbesondere ob die Voraussetzungen zum Verbleib des hochgiftigen Bodens, entsprechend §5 (6) BBodSchV, aufgrund der letzten Ereignisse überhaupt noch erfüllt werden können.

LandschaftsSchutzVerein Hagen/Lieme e.V.

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Erneutes Starkregenereignis

Nachdem es am Wochenende, 06.08.2023, erneut zu langanhaltenden und starken Regenfällen gekommen ist wurde die Liemer Straße und die Zuwegung zum Schießstand überspült.

Diesmal wurde direkt am Montagmorgen mit Reinigungs- und Baggerarbeiten begonnen.

Gut zu sehen ist, dass der Schießplatz deutlich unterhalb der überspülten Straße liegt.

Die Aussagen, dass dieser nicht überspült werden kann halten wir für falsch.

Die Fragen die sich stellen:

  • Was wird für einen zukünftigen Hochwasserschutz getan?
  • Welche weiteren/neuen Auflagen wird es geben?
  • Warum darf dort weiterhin die Umwelt u.a. mit Blei vergiftet werden?
  • Was geschieht mit dem abgetragen Boden welcher per LKW abtransportiert wird?

Baggerarbeiten am 07.08.2023 – wohin wird die Erde transportiert und wurde diese auf Belastungen geprüft?

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LandschaftsSchutzVerein Hagen/Lieme e.V. gegründet

Aus der Bürgerinitiative wurde der LandschaftsSchutzVerein Hagen/Lieme e.V. gegründet.

In neuem Gewand und rechtlicher Form, doch mit unverändertem Anliegen und Zielsetzung, behält der LSV Hagen/Lieme (LandschaftSchutzVerein Hagen/Lieme e.V.) die Entwicklungen rund um die „Sanierung und Modernisierung“ der Wurfscheibenanlage in Hardissen-Lückhausen kritisch im Auge. Besonderes Augenmerk gilt dem notwendigen, hoffentlich minimalen, Sicherungsbauwerk, welches sowohl für Sie als Bürgerinnen und Bürger, als auch für unsere Umwelt von Bedeutung ist.

Nachdem die Bürgerinitiative erfolgreich dazu beigetragen hat, dass die örtliche Politik und Presse sich intensiver mit den Auswirkungen der Erweiterungsplanungen der Schießanlage befasst haben, wurde nicht im November 2022 das gemeindliche Einvernehmen versagt. Es wurde zudem ein eigenes Rechtsgutachten eingeholt.

Es gibt eine entschiedene und parteiübergreifende Ablehnung in der Stadt Lage, welche durch den Rat und die Verwaltung verteidigt werden muss.

Die Entscheidungsfindung liegt weiterhin beim Kreis Lippe.

Die Bürgerinitiative hat sich mittlerweile zu einem gemeinnützigen Verein gewandelt. Der LSV widmet sich dem Schutz der Natur und Landschaft, insbesondere im Kontext des Baus und Ausbaus von Schießanlagen und der Versiegelung von Flächen. Aktuell ist das Hauptziel, den Ausbau der bestehenden Schießanlage in Hardissen-Lückhausen zu verhindern.

Unabhängig von der Entscheidung zur Schießanlage fordert der LSV eine zeitnahe, umwelt- und landschaftsverträgliche Sanierung des hochbelasteten Bodens. Hierbei ist die Verhältnismäßigkeit für ein Projekt dieser Größenordnung einzuhalten.

Die Wetterereignisse der letzten Monate insbesondere am 22. Mai 2023, haben eindrücklich aufgezeigt, dass es notwendig ist, eine umfassende Lösung zu finden, die nicht nur den Schützen, sondern vor allem auch der Umwelt gerecht wird. Besonders der Ortsteil Hagen und die Innenstadt von Lage haben im Mai am eigenen Leib erfahren, wie unberechenbar die Natur auf menschliche Eingriffe reagieren kann. Daher wird es die Aufgabe des LSV sein, jegliche Entwicklungen solcher Projekte im Blick zu behalten, auf Missstände hinzuweisen und deren Behebung einzufordern.

Der LSV verfügt über eine Reihe sehr aktiver und engagierter Mitglieder, die sich voll und ganz für die Ziele des Vereins einsetzen. Wenn auch Sie einen Beitrag leisten möchten, ist dies nicht zwangsläufig mit Zeitaufwand verbunden. Eine Mitgliedschaft im Verein oder eine einmalige oder regelmäßige Spende ist ebenso hilfreich.

Weitere Informationen, den Mitgliedsantrag, ein SEPA-Lastschriftmandat sowie die Vereinssatzung finden Sie auf unserer Webseite:

www.lsv-hagen-lieme.de.

Für unsere Umwelt. Für unsere Landschaft.

Der LandschaftsSchutzVerein Hagen/Lieme e.V.

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Stand Juni 2023

Nachdem es heftige Regenfälle in Lage, insbesondere auch in Hagen gab, haben wir die Städte Lage, Bad Salzuflen und Lemgo sowie den Kreis Lippe hinsichtlich der Situation des Schießstandes um Stellungnahme gebeten.

Als frühere Bürgerinitiative Lage-Hagen haben wir bereits von Anfang an darauf hingewiesen, dass Handlungsbedarf für die Sanierung des Schießstandes Lückhausen besteht und ein Z2 Wall nur eine Verschlimmbesserung darstellt.
Bisherige Gutachten haben diese potenzielle Bedrohung eines Starkregens aus unserer Sicht nicht ausreichend berücksichtigt, sondern gingen stets von optimalen Bedingungen aus.

Das Starkregenereignis im Mai 2023 hat jedoch gezeigt, dass solche Extremwetterereignisse sehr wohl zu Überschwemmungen führen können und den kontaminierten Boden mit Wurftaubenresten und Bleischrot wegspülen.
Die Starkregenkarte des Kreises Lippe hat diese Möglichkeit bisher nicht ausreichend in Betracht gezogen, obwohl sie sicherlich auch bei den Bewertungen berücksichtigt wurde.

Es ist beunruhigend, sich vorzustellen, was mit der geplanten Wallanlage während der Bauzeit geschehen wäre.
Es ist wahrscheinlich, dass dieser Wall, der hauptsächlich auf Z2-Boden aufgeschüttet wurde, den Ereignissen nicht standgehalten hätte.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, was mit dem weggespülten und kontaminierten Boden geschieht.
Sowohl jetzt ganz akut aufgrund des bisher völlig ungeschützten Boden aber auch zukünftig, da ja insbesondere das Schießfeld durch zusätzliche Versiegelungen massiver betroffen sein wird.
Ebenso das Rückhaltebecken.

Wir möchten daher gerne wissen welche Maßnahmen in Bezug auf den derzeit vor Ort befindlichen und seit Jahren nicht sanierten sondern weiterhin zusätzlich belasteten Boden ergriffen wurden, insbesondere im Hinblick auf das Starkregenereignis.

Werden nun zeitnahe Sicherungs-Maßnahmen ergriffen?
Gibt es zusätzliche Auflagen um zukünftige Ereignisse in Ihren Auswirkungen abzumildern?
Gibt es zusätzliche Messungen, um die Belastung der Gewässer zu überwachen?

Es ist bekannt, dass Wurfscheibenreste und somit auch Erdreich weggespült wurden, zum Beispiel in den Bachlauf welcher in die Bega und sodann ins Heilquellen- und Trinkwaserschutzgebiet Bad Salzuflen führt.
Als Landschaftsschutzverein Hagen-Lieme möchten wir nochmals nachdrücklich darauf hinweisen, dass diese speziellen Situationen bei Ihren Entscheidungen zur Sanierung berücksichtigt werden sollten.

Es ist wichtig, die Auswirkungen von Starkregenereignissen angemessen zu berücksichtigen und in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen.

Eine Antwort haben wir bisher nicht erhalten.

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