Am Montag, 25.09.2023 ab 18 Uhr tagt der Bau- und Planungsausschuss in der Aula des Werreanger Lage. TOP6 im öffentlichen Teil ist die Wurfscheibenanlage, genauer die Anhörung gem. §§ 73 Abs. 4 BauO NRW 2018 und 28 VwVfG NRW auf Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB.
Der Kreis Lippe hat der Stadt Lage in einem Schreiben die Gründe zur geplanten Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens mitgeteilt. Das vollständige Schreiben ist im Bürger- und Rats-Info-Portal abrufbar (Downloadlink)
Die Ungereimtheiten in diesem Schreiben und damit im Antrag sind aus unserer Sicht offensichtlich:
Im Schreiben heisst es zur Privilegierung:
In der LZ wird die Geschäftsführung des Jagdliche Wurfscheibenclub Lippe wie folgt zitiert:
Wie passt dies mit der angeblichen Privilegierung zusammen?
Nutzen die Jäger nun die Anlage oder wird die Anlage von den Jägern gar nicht genutzt?
Bisher konnte kein Konzept vorgelegt werden wie die Nutzung durch die o.g. Anzahl Jäger gewährleistet werden soll. (Aufsichtspersonal, Sanitäre Anlagen, Finanzierung etc.).
Es scheint offensichtlich, wie schon mehrfach darauf hingewiesen und nun auch mehrere Gutachten aufzeigen, dass die Privilegierung hier nur vorgeschoben ist, damit einige wenige weiterhin Ihrem Hobby zu Lasten der Allgemeinheit nachgehen können.
Das Bundesverwaltungsgericht hat hier deutlich auf ein „können“ abgestellt, nicht auf ein müssen. Es kommt auf die Gesamtumstände des Einzelfalls an.
Im Schreiben heisst es zu den öffentlichen Belangen:
Bisher gibt es keine Versiegelung (eine Seite des Walls ist voll versiegelt!) sowie eine Versiegelung durch einen Parkplatz. Zudem ist die erhebliche Bauhöhe, die jahrelangen Beeinträchtigung durch den Bauverkehr sowie die hohen Folgekosten und Folgegefahren völlig unberücksichtigt.
Auch die Starkregenereignisse der letzten Wochen sind komplett ignoriert worden. Das Gelände wurde mehrfach überspült und war zeitweise nicht erreichbar.
Letztlich kann es kein Argument sein, dass das Vorhabengebiet durch die Antragsteller erst erheblich vergiftet (vorbelastet) wurde und diese nun, statt die Belastungen zu entfernen, hiermit erhebliche Gewinnne machen können.
Kann ich Altöl einfach in den Wald kippen und dann dort eine Deponie errichten da der Boden ja schon vorbelastet ist? Ist es so einfach die Gesetze zum Schutz der Umwelt zu umgehen und eine Verwaltung vorzuführen?
Abstimmung im Bau- und Planungsausschuss der Stadt Lage
Es bleibt zu hoffen, dass die Mitglieder im Ausschuss und der Stadt Lage bei der Ablehnung des gemeindlichen Einvernehmens bleiben und dies notfalls vor Gericht verteidigen – im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lage.
Vielleicht sind die Argumente dem Landrat auch zugänglich, so dass es zu einer Ablehnung des Antrags kommt wie der Landrat es ja selbst scheinbar auch wünscht.